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Fahrtenbuch oder 1 % Pauschalbesteuerung?

Sie glauben Sie können noch zwischen dem Fahrtenbuch und der 1% Pauschalbesteuerung wählen??

Nicht in jedem Fall, denn seit dem 01.01.2006 gibt es für bestimmte Unternehmergruppen gravierende Änderungen bei der Dienstwagenbesteuerug.

Wen betrifft die Neuregelung?

  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Notare
  • Handwerker
  • Gewerbetreibende
  • Einzelunternehmer
  • Freiberufler

Alle genannten Berufsgruppen müssen, sofern Sie ein oder mehrere Fahrzeuge im Betriebsvermögen haben, für diese Fahrzeuge die betriebliche Nutzung zu mehr als 50 % nachweisen.

Zwar sagt der Gesetzgeber, ein Fahrtenbuch sei dazu nicht zwingend notwendig und bietet großzügige Möglichkeiten zur Nachweisführung. In den Formulierungen liegen allerdings Widersprüche, die den prüfenden Finanzbeamten reichlich Spielraum bieten. Ob sie diesen zu Gunsten der Steuerzahler nutzen, bleibt abzuwarten.

Wenn Sich sicher "fahren" möchten und Ärger mit dem Finanzamt oder hohe Nachzahlungen vermeiden wollen, bietet sich ein Fahrtenbuch wie TravelControl gerade zu an.

Nach dem der Bundesrat am 07. April diesen Jahres dem hspace=0"Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen" zugestimmt hat, haben die Mitarbeiter der Finanzbehörden freie Hand. Kann ein betroffener Steuerpflichtiger die betriebliche Nutzung zu mehr als 50% nicht nachweisen, müssen die Finanzbeamten den Anteil schätzen.

Was das bedeutet ist wohl jedem Unternehmer klar.

Sie sollten zukünftig versuchen, mit Ihrem zuständigen Finanzbeamten(in) ein möglichst freundschaftliches Verhältnis zu pflegen oder aufzubauen.

Im Falle der Schätzung des privaten Anteils müssen Sie nämlich alle Kosten für den privaten Anteil aus eigener Tasche bezahlen. Also nicht nur Kraftstoff und Steuern, sondern den Anteil aller Kosten, die das Fahrzeug verursacht hat. Dazu zählen selbstverständlich auch Anschaffungskosten, Steuern, Versicherungen, Reparaturen, etc.

Verlassen Sie sich nicht auf Ihr Glück und legen Sie Gedanken bei Seite, mit einem handgeschriebenen Fahrtenbuch das Finanzamt überzeugen zu können. 

hspace=0Dass die Finanzbeamten zukünftig internsiver und häufiger kontrollieren werden zeigt die folgende Veröffentlichung der Zeitschrift Capital, eine Vorabmeldung vom 01.03.2006.

Die Bundesregierung erhofft sich von der neuen Regelung in den nächsten 3 Jahren Einnahmen in Höhe von 500 Millionen Euro.

Wieviel wollen Sie dazu  b e i s t e u e r n?

Wenn Sie sich als Einzelunternehmer oder Freiberufler, wie z.B.  Ärzte, Rechtsanwälte, und Steuerberater, und vor allem hspace=0Handwerker vor der drohenden Willkür der Finanzbehörden schützen wollen,  ist ein Fahrtenbuch überhaupt die einzige Möglichkeit, die Nutzung des Firmenwagen zu mehr als 50 % gegenüber den Finanzamt sicher nachzuweisen. Vorausgesetzt man führt das Fahrtenbuch auch entsprechend den Vorschriften des Finanzamtes.

Sie können natürlich auch alles auf sich zu kommen lassen - nur sollten Sie bedenken, dass das Finanzamt bis zu 3 Jahre rückwirkend, die Anerkennung Ihrer Fahrtenbücher ablehnen kann. 

Das kann dann richtig viel Geld kosten! 

Vielleicht werden Sie als kleiner Unternehmer sowieso nicht geprüft.

Und wenn doch? Dann leisten Sie Ihren Beitrag zu den 500 Millionen € halt später. Das kann allerding sehr schmerzhaft sein. 

Normalerweise ist es umständlich und sehr aufwendig, die kontinuierliche Erfassung der Fahrdaten und deren private und berufliche Veranlassung zu dokumentieren.

Zum Glück gibt es  TravelControl.

Satellitengestützt erfasst dieses elektronische Fahrtenbuch für die dienstlicne Fahrten alle notwendigen Daten. Es liefert den Fahrtenbuchausdruck für das Finanzamt, die Abrechnungsdaten für Ihre Buchhaltung und zahlreiche Auswertungen zur Optimierung von Fuhrparks.

Das Besondere - Die Privatsphäre des Fahrers ist zu 100 % geschützt, da Privatfahrten bereits im Fahrzeug per Knopfdruck  gekennzeichnet werden können. Bei Privatfahrten speichert das Fahrtenbuch nur das Datum und die gefahrenen Kilometer. Uhrzeit und geographische Koordinaten werden nicht aufgezeichnet. Dadurch bestehen keine datenschutzrechtliche Bedenken. 

Für alle, die in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt sind und einen Dienstwagen zur freien Verfügung haben ändert sich wenig. Sie dürfen weiterhin die meist viel zu teuere 1% Pauschalversteuerung nutzen oder die Abrechung per Fahrtenbuch wählen.

Die meisten Berufsverbände empfehlen auf grund der gegenwärtigen Gesetzeslage die Führung eines lückenlosen Fahrtennachweises.

Wenn Sie sich für ein Fahrtenbuch entscheiden, dann wählen Sie die effektivste und sicherste Variante - nämlich unser

elektronisches Fahrtenbuch TavelControl 

Es ist zur Zeit das komfortabelste elektronische Fahrtenbuch auf dem europäischen Markt.

TravelControl bietet auch den Betreibern von Fuhrparks und Flotten in steuerlicher Hinsicht und für die Fuhrparkverwaltung vielfältige Möglichkeiten.

Clever eingesetzt, steigern Sie  mit TravelControl die Motivation Ihrer Mitarbeiter durch ein höheres Nettoeinkommen und erhöhen gleichzeitig Ihren Gewinn durch gezielte Kosteneinsparung.

Wir beraten Sie gern per Mail, per Telefon, unverbindlich bei Ihnen zu hause oder in Ihrem Unternehmen.

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